Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Geneva Classic Car Club, Teil von Reinhardus Business Solutions GmbH, kommt in folgenden Fällen zustande:

  • Mit der vorbehaltlosen Annahme der Mitgliedschaft durch Geneva Classic Car Club. Die Anmeldung, sowie die Anmeldebestätigung erfolgen online via Internet/ E-Mail. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei Geneva Classic Car Club eingetroffen ist, von Geneva Classic Car Club angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist.
  • Mit dem Erhalt der Reservationsbestätigung für den Fall, dass der Kunde keine Mitgliedschaft beantragen will.

Geneva Classic Car Club behält sich den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Gründen vor.

2 Mitgliedschaft/ Mietguthaben

2.1 Mitgliedschaftsgebühr

Die Mitgliedschaft bei Geneva Classic Car Club kostet eine Jahresgebühr, je nach gewähltem Modell. Dies beinhaltet die Mitgliedschaftsgebühr sowie ein Mietguthaben.

Sollte das Mietguthaben per Ende des Mietjahres nicht vollständig aufgebraucht sein, so wird das restliche Guthaben auf das nächste Mitgliedsjahr übertragen (bei Gold- und Platinummitgliedschaft).

2.2 Jährlich einzureichende Dokumente

  • Führerausweiskopie per Foto oder Scan.

Der Fahrzeugbenutzer verpflichtet sich ein ärztliches Fahrverbot, einen Führerausweisentzug oder jeden anderen Umstand der das rechtmässige Führen von Fahrzeugen nicht erlaubt dem Vermieter anzuzeigen.

Tritt ein Umstand ein, der dem Mieter das rechtmässige Führen von Fahrzeugen nicht mehr erlaubt, so muss das Fahrzeug unverzüglich abgestellt werden bzw. darf die Fahrt nicht angetreten werden.

Es können auch ohne Mitgliedschaft Fahrzeuge gemietet werden, dann gelten die jeweiligen Preise und Bestimmungen für eine Miete ohne Mitgliedschaft.

3 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft läuft nach 1 Jahr automatisch aus, das Login bleibt jedoch erhalten.
Die Geneva Classic Car Club behält sich vor, bei groben Regelverstössen die Mitgliedschaft per sofort aufzulösen. Die Mitgliedschaftsgebühr und das Restguthaben wird in diesem Fall pro Rata, berechnet ab dem darauffolgenden Monat abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 300.-, zurückerstattet.

4 Reservation/ Kaution

4.1 Mitglieder

  • Das Mitglied muss das gewünschte Fahrzeug vor Fahrtantritt über das Geneva Classic Car Club Reservationssystem (www.genevaclassiccarclub.ch) reservieren.
  • Die Kosten für die gewünschte Mietdauer und Optionen werden automatisch von der Kreditkarte abgebucht, sowie der Kautionsbetrag gesperrt. Sollte der Saldo ungenügend sein, kann die Reservation nicht bestätigt werden.
  • Die Kaution beträgt 2500.- CHF. Der Betrag wird auf der Kreditkarte gesperrt

4.2 Nicht Mitglieder

  • Die Reservation wird über das Geneva Classic Car Club Reservationssystem gemacht.
  • Die Kosten für die gewünschte Mietdauer und Optionen werden von der Kreditkarte abgebucht, sowie der Kautionsbetrag gesperrt. Sollte der Saldo ungenügend sein, kann die Reservation nicht bestätigt werden.
  • Die Kaution beträgt 2500.- CHF. Der Betrag wird auf der Kreditkarte gesperrt

4.3 Stornierung/Verkürzung der Mietdauer

Stornierungen sind bis 48 Stunden vor Mietantritt unentgeltlich. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietantritt, so werden 100% der gebuchten Mietkosten verrechnet. Wird die Fahrt ohne Stornierung nicht angetreten, so werden auch die vollen Mietkosten verrechnet.

Umbuchungen sind soweit möglich bis 48 Stunden vor Mietantritt kostenfrei.

Stornierungen erfolgen via E-Mail an info@genevaclassiccarclub.ch und werden innerhalb 24 Stunden bestätigt. 
Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine Stornierung behandelt.

5 Fahrzeugübernahme

5.1  Allgemein

    • Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit einem vollen Tank und in betriebssicherem, sauberem Zustand.
    • Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für dieses verantwortlich. Fahrzeuge müssen wieder an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden. Ohne anderslautende Anweisungen von Geneva Classic Car Club dürfen Fahrzeuge nicht zurückgelassen oder an einen anderen als den ursprünglichen Standort zurückgebracht werden (z.B. bei Pannen, Baustellen etc.).
  • Abholung und Rückgabe findet normalerweise bei uns im Club statt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Übergabe auch bei Ihnen zuhause erfolgen. Die Fahrzeuge stehen ab 09.00 Uhr zur Abholung bereit und müssen am Folgetag bis 07.00 Uhr eingeliefert werden.
  • Sichtbare Mängel (wie z.B. Lackschäden) müssen vor Fahrtantritt per Foto und E-Mail an info@genevaclassiccarclub.ch gemeldet werden.

6 Fahrzeugrückgabe

6.1 Allgemein

  • Das Fahrzeug ist zu der in der Reservationsbestätigung angegebenen Zeit in ordnungsgemässen Zustand und vollgetankt zurückzugeben.
  • Allfälliges Auftanken von Seiten Geneva Classic Car Club wird mit einer Umtriebspauschale von CHF 50.- zuzüglich Kraftstoff verrechnet. 
  • Persönliche Gegenstände und Abfall sind aus dem Fahrzeug zu entfernen.
  • Der Mieter hat bei Verspätung zudem allfälligen Schaden zu ersetzen.

6.2 Mitglieder und Nicht Mitglieder

  • Die Rückgabe kann zu jeder Tageszeit erfolgen. Nutzen und Gefahr gehen per nächster regulärer Geschäftszeit an die Vermieterin zurück.
  • Das Fahrzeug ist ordnungsgemäss abzuschliessen, bei Cabrios das Dach zu Schliessen und der Schlüssel ist im Schlüsselkasten mit dem in der Reservationsbestätigung vermerkten Code zu deponieren.
  • Allfällige neue Schäden sind per E-Mail an info@genevaclassiccarclub.ch zu melden. Folgekosten aus nicht gemeldeten Schäden werden dem letzten Mieter verrechnet. 

7 Verlängerung der Mietdauer

  • Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von Geneva Classic Car Club vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. 
  • Geneva Classic Car Club kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
  • Auf Verlangen von Geneva Classic Car Club muss der Mieter das Fahrzeug an der Vermietstation vorführen – dies gilt für Langzeitmieten von mehr als einem Monat.
  • Soweit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses sinngemäss unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

8 Mindestalter/ Führerausweis

  • Das Mindestalter für die Miete und das Lenken eines Fahrzeugs von Rent a Classic ist 28 Jahre, die Fahrer haben ihr Führerschein mindestens 5 Jahre. 
  • Mitglieder von Geneva Classic Car Club werden jährlich nach ihrem Führerausweis Kat. B gefragt und die Information wird hinterlegt.
  • Ein eventueller Fahrausweisentzug ist Geneva Classic Car Club umgehend zu melden. Es besteht dadurch kein Anspruch auf eine ausserordentliche Kündigung der Mitgliedschaft. 

9 Berechtigte Lenker

Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur vom Mieter (erster Fahrer, die Person, welche die Buchung tätigt, nachfolgend ‘Mieter’ genannt) und, im Falle eines Platinummitgliedschaftes, der namentlich genannter Partner selbst gefahren werden. Weitere Lenker können bei der Reservation oder im Kundencenter gegen entsprechende Gebühr gebucht werden. 
Der Mieter ist verpflichtet, 
a) weitere Fahrer über die AGBs zu informieren
b) weitere Fahrer zum Fahrzeug zu instruieren
und trägt die Verantwortung dafür. 

Der Mieter muss sicherstellen, dass Geneva Classic Car Club vor Fahrtantritt im Besitze der Kopie des gültigen Führerausweises ist von jedem Fahrer ist – ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.

10 Versicherungsschutz/ Selbstbehalt

Alle Fahrzeuge sind Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 2500.-. 

11 Mietpreis

Der Mietpreis wird pro Miettag berechnet, wobei ein Miettag einem Kalendertag entspricht.

Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene 24 Stunden ein weiterer Miettag verrechnet. Folgekosten Aufgrund von Ausfall der Folgemieten werden dem verspäteten Mieter verrechnet.

Mitglieder profitieren von einem reduzierten Mietpreis.

12 Ersatzfahrzeug

Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe, Panne, Unfall etc.), so wird der Mietpreis Rückerstattet. Falls gewünscht, kann nach Möglichkeit und Verfügbarkeit auch ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Entscheidet sich der Kunde für ein Fahrzeug einer tieferen Kategorie, so verringert sich der Mietpreis entsprechend.

Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

13 Zahlungsweise

Unsere Fahrzeuge können per Kreditkarte gebucht werden.

14 Unterhalt/ Reparaturen

Der Mieter muss das Mietobjekt sorgfältig gebrauchen und die Niveaustände für Öl und Wasser sowie den Reifendruck regelmässig überprüfen. Er hat alle Verkehrsregeln zu beachten und sich über die Verkehrsregeln der Länder, welche er mit dem Fahrzeug bereist, sorgfältig zu informieren. Mängel, die er nicht selber beseitigen muss, hat der Mieter umgehend Geneva Classic Car Club zu melden und die Weisungen bezüglich Mangelbehebung zu befolgen. Für Auslagen im Zusammenhang mit Mängeln (wie Motorenöl, Ersatzteile, Reparaturkosten) ist vorgängig eine Kostengutsprache von Geneva Classic Car Club notwendig. Im Rahmen einer Kostengutsprache getätigte Auslagen werden dem Mieter bei Rückgabe der Mietsache gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet. Reparaturen in Eigenregie des Mieters sind nur in Absprache mit Geneva Classic Car Club zulässig.

15 Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich dem Fahrzeug Sorge zu tragen. Insbesondere sind die spezifischen Fahrzeugbeschreibungen zu beachten und einzuhalten.

Es ist mit sämtlichen Fahrzeugen verboten in automatische Waschanlagen zu fahren. Dies kann zu Schäden an der Anlage und am Fahrzeug führen, für welche der Mieter vollumfänglich aufzukommen hat.

16 Verhalten bei Panne, Unfall und besonderen Ereignissen

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeuges ist nebst der Polizei immer auch Geneva Classic Car Club sofort zu kontaktieren. Der Mieter hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Dafür ist das Europäische Unfallprotokoll zu verwenden, das sich in jeder Fahrzeugmappe befindet. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei Geneva Classic Car Club einzureichen. Der Mieter hat Geneva Clssic Car Club vollständige Akteneinsicht zu gewähren.

Bei aufleuchtender Ölstandkontrolllampe, Wassertemperatur Kontrolllampe oder anderen aufleuchtenden Warnlampen ist das Fahrzeug umgehend zu stoppen und Geneva Classic Car Club für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Es darf nicht mehr gefahren werden.

17 Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Ausreisebeschränkungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

    • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.
  • Die Benutzung von Rennstrecken ist untersagt
  • Keine Rallyes, mit eventueller Ausnahme von Gleichmäßigkeitsrallyes
  • Die kommerzielle Nutzung unserer Fahrzeuge ist untersagt
    • für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.
    • um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen.
    • in überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.
    • zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
    • zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
    • zur Weitervermietung.
    • für Schleuderkurse, Fahrkurse usw. Ausgenommen sind Kurse, die explizit von Rent a Classic angeboten werden. 
  • Reisen nur in die europäischen Länder, die unsere Vollkasko-Versicherung abdeckt.

Aus hygienischen Gründen sind Tiere in den Fahrzeugen von Geneva Classic Car Club verboten. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung veranlasst und dem Kunden samt Gebühr von CHF 100.- vollumfänglich in Rechnung gestellt. 

In sämtlichen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot. 

Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung der Geneva Classic Car Club-Geschäftsleitung. 
Die Benutzung des Fahrzeuges ist in folgenden Ländern gestattet:

  • Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg.
  • Die Verwendung der Fahrzeuge in anderen als den o.g. Ländern ist im Einzelnen mit Rent a Classic abzuklären.
  • Achtung: Aufgrund der italienischen Gesetzgebung muss der Grenzübertritt nach Italien im Einzelfall mit Geneva Classic Car Club abgeklärt werden.. 

18 Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet nicht für Defekte welche bei bestimmungsgemässer Verwendung entstehen.
  • Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden (insbesondere Reifen- und Glasschäden), welcher Geneva Classic Car Club durch gesetz- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Handeln des Mieters oder seiner Hilfspersonen entsteht.
  • Im Übrigen haftet der Mieter insbesondere für alle Mängel bzw. Beschädigungen des Mietobjekts, welche er zu verantworten hat. Dies umfasst namentlich, aber nicht ausschliesslich Schäden, die entstehen:
    • durch Betankung mit dem falschen Kraftstoff, Nichtbeachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen u.Ä.
    • bei unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginnern (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polster und Teppichen),
    • Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtiger Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkung-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsteilen, Schwelle, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen)
    • falscher Manipulation von Fahrzeugen (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw., falscher Handhabung von Cabriolet-Verdecken (insbesondere Nichtverschliessen des Verdecks bei Regen, Wind usw.)
  • Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. den Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Mietobjekts, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten, Administrationsgebühren.
  • Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Bussgelder oder Strafen anfallen, für welche Geneva Classic Car Club in Anspruch genommen wird, hat der Mieter den entsprechenden Betrag zuzüglich Administrationsgebühren zu ersetzen. Bei einer Busse erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 40.- (oder nach Aufwand). Ausgenommen sind Bussgelder und Strafen, welche wegen Verschuldens von Geneva Classic Car Club anfallen. Bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz im In- und Ausland ermächtigt der Mieter Geneva Classic Car Club die Herausgabe der Vertragsdaten an alle behördlichen Amtsstellen (Polizei, Anwaltschaften, Strassenverkehrsämter usw.) in der Schweiz und im Ausland.
  • Wird eine Deckung nach den Grundsätzen des Vollkaskoschutzes vereinbart, reduziert sich der Umfang der Haftung des Mieters auf den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt. Die Haftungsbefreiung gilt nicht für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Lenker oder zu verbotenem Zweck entstehen, bei Unfallflucht des Mieters und bei nach SVG vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut entstehen.
  • Eine allfällige Haftungsbefreiung des Mieters durch die Vermieterin ist im Übrigen nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt

19 Haftung von Geneva Classic Car Club

Geneva Classic Car Club haftet für Schäden des Mieters, welche durch einen Mangel des Fahrzeuges entstanden sind, nach den Voraussetzungen von Art. 259a und 259e OR, soweit die Haftung nicht durch eine Individualabrede anders geregelt wird. Im Übrigen wird jede vertragliche und ausservertragliche Haftung von Geneva Classic Car Club gegenüber dem Mieter und allfälligen weiteren aus dem Vertrag berechtigten Personen ausgeschlossen, soweit Geneva Classic Car Club den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Geneva Classic Car Club haftet nicht für Schaden, die durch ihre Hilfspersonen verursacht wurde.

20 Abänderungen des Vertrages

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

21 Änderungen von Fuhrpark und Konditionen

Der Fuhrpark kann jederzeit ändern. Es wird versucht bestehende Buchungen soweit möglich zu berücksichtigen.

Die Mietkonditionen können jederzeit durch Geneva Classic Car Club angepasst werden.

22 Schlussbestimmungen

Im Interesse der ehrlichen und verantwortungsbewussten Kunden behält sich Geneva Classic Car Club insbesondere vor, Kundenbeziehungen mit Kunden oder Firmen, die diese AGB nicht einhalten, ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Dies gilt ebenfalls nach einem schweren Vergehen oder nach einem Schadenfall.

Geneva Classic Car Club ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie die Tarife und Gebühren,  und alle weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von Geneva Classic Car Club jederzeit einseitig zu ändern. Die Änderung wird den Kunden in geeigneter Form mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt und gilt von diesem Datum an als von den Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB und aller weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von Geneva Classic Car Club wird unter www.genevaclassiccarclub.ch publiziert. 

23 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Genf.

24 Datenschutzklausel

Alle Fahrzeuge von Geneva Classic Car Club sind mit einem GPS-Tracking System ausgerüstet. Dies einerseits zum Schutz gegen Entwenden, ausserdem werden aber auch Daten wie Position, Geschwindigkeit und ggf. Fahrzeugzustände an Geneva Classic Car Club übermittelt und vorübergehend gespeichert. Diese Daten werden ausschliesslich im Diebstahl oder Schadenfall verwendet.

Kundendaten werden ausschliesslich für und durch Geneva Classic Car Club genutzt und keinen Dritten zur Verfügung gestellt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden sämtliche Kundendaten, ausser Name und Miethistorie unwiderruflich gelöscht.

25 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Genève, den 12. Dezember 2019

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