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FAQ: Fragen & Antworten

Fahrzeugannahme & -abgabe

Alle unsere Mietfahrzeuge sind ohne Kilometerbeschränkung. Sämtliche Fahrzeuge sind zum selber fahren.

Abholung und Rückgabe findet normalerweise bei uns im Club statt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Übergabe auch bei Ihnen zuhause erfolgen. Die Fahrzeuge stehen ab 09.00 Uhr zur Abholung bereit und müssen am Folgetag bis 07.00 Uhr eingeliefert werden.

Notfallnummern

Geneva Classic Club +41 79 444 00 15

TCS
Innerhalb CH +41 800 808 114
Im Ausland +41 58 827 63 16

Wir raten Clubmitgliedern dringend, dem TCS oder einem entsprechenden Anbieter beizutreten. Bei den Formalitäten – Antrag etc. – helfen wir Ihnen gern. 

Chauffeurservice

Unsere Autos sind zum Selbstfahren vermietet aber wir bieten auch einen Service mit Chauffeur an. Bitte nehmen Sie für entsprechende Angebote Kontakt mit uns auf. 

 

Mindestalter

Mitglieder müssen mindestens 28 Jahre alt sein und seit 5 Jahren einen gültigen Führerschein besitzen (Schweizer Führerschein Kategorie B oder international anerkannt Vergleichbares). 

Mangel entdeckt?

Sichtbare Mängel (wie z.B. Lackschäden) müssen vor Fahrtantritt, spätestens aber nach Entdeckung, per E-Mail mit Foto info@genevaclassiccarclub.ch gemeldet werden. 

Eine Warnlampe leuchtet

Bei aufleuchtender Ölkontrolllampe, Wassertemperatur Kontrolllampe oder anderen aufleuchtenden Warnlampen ist das Fahrzeug umgehend zu stoppen und Geneva Classic Car Club (+41794440015) für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Es darf nicht mehr gefahren werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Fahrzeuge werden per Kreditkarte über PayPal gebucht.

Parkplätze

Auf dem Areal der Geneva Classic Car Club steht eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung.

Das Privatfahrzeug ist exakt an der Stelle zu parken, wo das Mietauto steht. Es ist darauf zu achten, dass allenfalls weitere Mieter problemlos den Parkplatz verlassen können.

Der Mieter erhält mit der Buchungsbestätigung einen Code für die Schlüsselbox in welcher der Schlüssel des Privatfahrzeugs zu hinterlegen ist. Geneva Classic Car Club kann Privatfahrzeuge umparken falls nötig.

Ausreisebeschränkungen

Die Benutzung des Fahrzeuges ist in folgenden Ländern gestattet:

  • Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg
  • Die Verwendung der Fahrzeuge in anderen als den o.g. Ländern ist im Einzelnen mit Geneva Classic Car Club abzuklären.

Achtung: Aufgrund der italienischen Gesetzgebung muss der Grenzübertritt nach Italien im Einzelfall mit Geneva Classic Car Club abgeklärt werden.

Stornierung

Stornierungen sind bis 48 Stunden vor Mietantritt unentgeltlich. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietantritt, so werden 100% der gebuchten Mietkosten verrechnet. Wird die Fahrt ohne Stornierung nicht angetreten, so werden auch die vollen Mietkosten verrechnet.

Umbuchungen sind soweit möglich bis 48 Stunden vor Mietantritt kostenfrei solange die totalen Mietkosten nicht geringer werden. Stornierungen und Umbuchungen erfolgen via E-Mail an info@genevaclassiccarclub.ch und werden innerhalb 24 Stunden bestätigt. Eine Verringerung des Mietbetrages – z.B. durch eine Verkürzung der Mietdauer – wird wie eine Stornierung behandelt.

Kontrolle von Oel, Wasser und Reifen

Wir freuen uns, wenn Sie die unlimitierten Kilometer Ihrer Miete auskosten. Falls Sie mehr als 1000 KM fahren wollen, teilen Sie uns dies bitte im Voraus mit. In diesem Fall ist es nötig, alle 1000 KM das Motoren-Oel und die Kühler-Flüssigkeit zu kontrollieren und bei Bedarf aufzufüllen. Wir geben Ihnen dann gerne das passende Oel mit – das ist im Mietpreis inbegriffen. Es darf keinesfalls normales Oel von der Tankstelle oder dem Baumarkt eingefüllt werden! Dies kann zu einem Motorschaden führen. 
Ebenso sollte bei Fahrten über 1000 KM der Reifendruck geprüft werden. 

Zustand der Fahrzeuge

Alle unsere Fahrzeuge werden regelmässig gewartet und kontrolliert. Für unsere Kunden halten wir die Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand.

Sie haben alle eine natürliche Patina, es sind keine über-restaurierten Concours-Fahrzeuge denen kein Staubkorn anhaften darf. Unsere Fahrzeuge wollen Erlebnisse ermöglichen, nicht im Museum herumstehen.

Verhalten bei Panne, Unfall und besonderen Ereignissen

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. 

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeuges ist nebst der Polizei immer auch Geneva Classic Car Club sofort zu kontaktieren. 

Der Mieter hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Dafür ist das Europäische Unfallprotokoll zu verwenden, das sich in jeder Fahrzeugmappe befindet. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei Geneva Classic Car Club einzureichen. Der Mieter hat Geneva Classic Car Club vollständige Akteneinsicht zu gewähren.

Im Falle einer Panne kontaktieren Sie uns bitte direkt während unserer Öffnungszeiten, ansonsten den Touring Club Schweiz TCS. Die TCS Unterlagen finden Sie in der braunen Ledermappe im Fahrzeug. 
Geneva Classic Car Club haftet nicht für Aufwände oder Ausfälle, die entstehen durch eine Panne, einen Unfall, einen Defekt oder einen Schaden am Fahrzeug.

 

Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.
  • Die Benutzung von Rennstrecken ist untersagt
  • Die Benutzung zur Schulung von Fahrern
  • Zum Fahren von Rallyes, mit eventueller Ausnahme von touristischen Rallyes (schriftliche Genehmigung ist in Vorfeld vom Geneva Classic Car Club ein zu holen).
  • Die kommerzielle Nutzung unserer Fahrzeuge ist untersagt 
  • für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.
  • zur Weitervermietung 
  • um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen.
  • in überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.
  • zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
  • zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
  • für Schleuderkurse, Fahrkurse usw. Ausgenommen sind Kurse, die explizit von Geneva Classic Car Club angeboten werden. 

Aus hygienischen Gründen sind Tiere in den Fahrzeugen von Geneva Classic Car Club verboten. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung veranlasst und dem Kunden samt Gebühr von CHF 100.- vollumfänglich in Rechnung gestellt.

In sämtlichen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung wird eine Strafe von CHF 200 in Rechnung gestellt. 

Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung der Geneva Classic Car Club-Geschäftsleitung. 

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